Implikation
Vermittlungs- versus Auktions- versus Bieterverfahren
Die Wahl der Verkaufstrategie entscheidet maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg eines Immobilienverkaufs.
Immobilienmakler
In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Eigentümer von Immobilien mit gutem Nachfragepotential bereit sind, ohne die Alternativen überprüft zu haben, an den Immobilienmakler Exklusivität zu vergeben, auch weil die Komplexität eines Auktionsprozesses mit mehreren parallelen Bietern überschätzt wird. Bei einem Immobilienverkauf mit Exklusivität legt sich der Verkäufer frühzeitig auf einen "Wunschpartner" fest, der in der Regel aus einem kleinen Kreis dem Makler bereits bekannten Interessenten ausgesucht wird.
Auktionsprozess
Bei einem Auktionsprozess durchlaufen mehrerer potentielle Käufer parallel einen zeitlich und inhaltlich klar strukturierten Prozess, der darauf ausgelegt ist, eine Konkurrenzsituation zu schaffen und diese Wettbewerbssituation zu Gunsten des Verkäufers zu nutzen. Ein Auktionsprozess stellt sicher, dass derjenige Bieter den Zuschlag erhält, der dem Objekt zum Zeitpunktes den höchsten Wert beimisst.
Durch den Wettbewerb werden Bieter dazu motiviert Ihren persönlichen Entscheidungsfaktoren einzupreisen. Der Verkäufer schafft eine Wettbewerbssituation, die sich vorteilhaft auf den Kaufpreis auswirkt. Die Immobilienauktion empfiehlt sich besonders für Objekte nach denen eine große Nachfrage besteht.
Bieterverfahren
Es hat sich gezeigt, dass die Vermarktung von Immobilien mittels Makler auf dem herkömmlichen Weg meist länger dauert als vom Auftraggeber erhofft. Durch das Bieterverfahren kann die Vermarktungsdauer verkürzt werden. In der Regel wird für das Bieterverfahren eine Zeitspanne von circa zwei Monaten Dauer benötigt. Das Bieterverfahren sollte angewendet werden, wenn für den Anbieter bei seiner Entscheidung an wen er sein Objekt weiter geben möchte nicht nur der höchste zu erzielende Preis der entscheidende Faktor ist.
Siehe auch unsere Website:
http://www.immobilienauktion-auktionsprofis.de/index.html
Nachdem in Großbritannien, den Niederlanden oder den USA längst gängige Praxis, wird jetzt auch bei uns hier in Deutschland die freiwillige Versteigerung als vorteilhafter Vertriebsweg für Immobilen erkannt.
Die Vorteile sind offensichtlich:
Für Immobilienanbieter
- Durch den festgelegten Auktionstermin ergibt sich eine zeitlich abschätzbare Verkaufsabwicklung.
- Durch das einfache Verfahren und die bereits im Vorfeld festgelegten und klar strukturierten Auktionsbedingungen kommt es zu keinen langwierigen Verkaufsverhandlungen.
- Das Wertpotential wird voll ausgeschöpft.
- Durch die Auktion ist der aktuelle Marktpreis erzielbar.
- Das Verfahren garantiert eine absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abwicklung. Dadurch ist eine wesentliche Komponente für die Revisionssicherheit gegeben.
- Das Verfahren sichert eine diskrete Abwicklung. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wird der Name des Auftraggebers nicht veröffentlicht.
- Die seriöse und sichere Abwicklung ist durch die Versteigerverordnung garantiert.
- Der vorab festgelegte Mindestpreis schließt die Weitergabe unter Wert aus.
- Der Auktionsprozess stellt sicher, dass derjenige Bieter den Zuschlag erhält, der dem Objekt zum Zeitpunktes den höchsten Wert beimisst.
- Der Zuschlag bei unseren freiwilligen Immobilienauktionen ist, im Gegensatz zum Vermittlungsvertrages des Maklers, sofort rechtswirksam. Es ist kein Rücktritt vom Notarttermin möglich.
Für Immobilienkäufer
- Die Kaufinteressenten erhalten alle die gleichen Kaufchancen denn sie erhalten die gleichen Informationen.
- Für einen Käufer entsteht die Möglichkeit, die gewünschte Immobilie ohne langwierige Vertrags- und Preisverhandlungen zu einem akzeptablen Preis zu erstehen.
- Gleichzeitig hat der Käufer die Möglichkeit, aufgrund der öffentlich zugänglichen Auktionen den tatsächlichen Marktwert der Immobilien zu erfahren und herauszufinden, ob seine Vorstellungen diesem auch in der Realität entsprechen.
- Der Käufer bestimmt den Preis der ihm persönlich das Objekt wert ist.
- Die Ankaufsabwicklung erfolgt schnellstmöglich.
Möchten Sie dass Ihre Immobilienbesitz an den Interessenten übertragen wird, der den Wert Ihres Objektes am höchsten schätzt? Dann sollten Sie den Verkauf einem öffentlich bestellten, vereidigten Auktionator übertragen. Die freiwillge, öffentliche Versteigerung von Immobilien ist transparent, marktorientiert, fair, einfach und sicher. Interesse? Dann besprechen wir gerne mit Ihnen die Vorgehensweise.
Ihre Anfrage wegen Immobilienauktion
Der freihändige Verkauf von Immobilien kann im Insolvenzverfahren auch durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Auktionator/Versteigerer erfolgen. Für diese Veräußerung ist nicht die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung notwendig. Die Kontrolle über den Verkauf ist durch die öffentliche Auktion sichergestellt. Der öffentlich bestellte Auktionator ist darauf vereidigt seine Aufgabe gewissenhaft und unparteilich zu erfüllen.
Wir verwerten Immobilien aus der Bankenverwertung, von Immobilienfonds, aus Immobilienleasing, Verkäufe aus Sanierungen, Insolvenzen und Zwangsversteigerung und betreuen Sie als Einlieferer, Kaufinteressent und Investor durch das gesamte Verfahren - von der Angebotsunterbreitung bis zum Versteigerungstermin oder Kaufvertragstermin.
Das Bieterverfahren
Das Bieterverfahren eignet sich besonders in solchen Situationen
Soll der Verkauf im Rahmen eines Bieterverfahrens erfolgen führen wir auch die Organisation und Durchführung der Bestbieterfindung durch. Anders als in der Auktion ist der Verkäufer zur Annahme des Meistgebotes nicht verpflichtet und es ist für den Eigentumserwerb noch die Erstellung eines Kaufvertrages erforderlich: Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Anbieter/Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, er ist nicht dazu verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Vertrag über ein bebautes oder unbebautes Grundstück dann erst durch einen notarielle Beurkundung beim Notartermin zu Stande kommt.
Die Interessenten erhalten vom Anbieter ein Expose. Im Expose wird eine Mindestpreisvorstellung genannt. Der Kaufinteressent muß darüber informiert werden, dass er mit Abgabe des Höchstgebotes nicht automatisch das Recht zum Kauf erwirbt. Anschließend werden alle Bewerbern zu einem gemeinsamer Besichtigungstermin eingeladen. Weil bei dieser Gelegenheit die Interessenten ihre "Mit-Bewerber" wahrnehmen, steigt häufig die Begehrlichkeit am jeweiligen Objekt. Die Konkurrenzsituation kann die Höhe des Gebotes beeinflussen.
Die Kaufinteressenten reichen innerhalb einer festgelegten Frist ihre Gebote ein. Weder für den Anbieter noch für den Bieter sind die abgegebenen Gebote verbindlich. Der Anbieter entscheidet, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte oder einem anderen ihm genehmeren Kaufinteressenten sein Zustimmung erteilt. Nur bei Einigung zwischen Anbieter und Bieter kommt es zur Übertragung der Immobilie durch einen notariellen Vertrag. Insofern hat das Bieterverfahren mit einer Immobilienauktion nichts zu tun.
Immobilen Workout
Der Verkauf grundbuchbesicherter, leistungsgestörter Kreditengagements an spezialisierte Investoren ist seit einigen Jahren ein häufig eingeschlagener Weg. Inzwischen zeigt sich, daß die hierbei versprochene Performancesteigerung oft hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Wir beschäftigen uns mit der Herausforderung unseren Auftraggebern die wert-maximale Alternative beim Immobilien Workout zu ermöglichen.
Die Leistungsstörung des Kredites sollte nicht im Zusammenhang mit Werthaltigkeit der Sicherheit dargestellt sein.
Profitieren Sie von unserem direkten Weg zum Käufer. Wir nutzen für Sie gezielt unsere engen Kontakte zu nationalen und internationalen Anlegern.
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